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BFH, 29.05.1963 - IV 359/62 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kürzung von unversteuert gebliebenen tarifbegünstigen Einkünften um den Härteausgleichsbetrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 77, 167
- NJW 1963, 2096
- BStBl III 1963, 379
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 02.12.1971 - IV R 142/70
Anwendung des § 46 Abs. 3 EStG bei Vorliegen von steuerbegünstigten Einkünften im …
Das FG habe sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil IV 359/62 S vom 29. Mai 1963 (BFH 77, 167, BStBl III 1963, 379) gestützt.Übersteigt der Saldo den Betrag von 800 DM und sind die darin enthaltenen positiven Einkünfte nach § 34 Abs. 4 EStG tarifbegünstigt, so hat der BFH diese Tarifbegünstigung mit der Einschränkung gewährt, daß die tarifbegünstigten Einkünfte vor Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 4 EStG um den Härteausgleichsbetrag der §§ 46 Abs. 5 EStG, 70 EStDV gekürzt werden (BFH-Urteil IV 359/62 S, a. a. O.).
- LAG Hamburg, 14.01.2015 - 5 Sa 42/14
Privatrechtliche Überlassung eines Dienstwagens unter Verstoß gegen eine …
Sie entspricht einer allgemein üblichen Praxis des Arbeitslebens und stellt einen geldwerten Vorteil und damit einen zusätzlich zur Barvergütung gewährten Entgeltbestandteil in Form einer Sachleistung dar (BFH 29.05.1963 - IV 359/62 - BAG 24.032009 - 9 AZR 733/07 - Juris). - BFH, 06.08.1964 - IV 89/63 S
Zulässigkeit des Antrags auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Ziff. 5 a …
Soweit diese Nebeneinkünfte nach § 46 Abs. 3 EStG unversteuert bleiben, ist für eine Vergünstigung kein Raum mehr (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 359/62 S vom 29. Mai 1963, BStBl 1963 III S. 379).