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   BFH, 29.05.1963 - IV 359/62 S   

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https://dejure.org/1963,872
BFH, 29.05.1963 - IV 359/62 S (https://dejure.org/1963,872)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1963 - IV 359/62 S (https://dejure.org/1963,872)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1963 - IV 359/62 S (https://dejure.org/1963,872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung von unversteuert gebliebenen tarifbegünstigen Einkünften um den Härteausgleichsbetrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 77, 167
  • NJW 1963, 2096
  • BStBl III 1963, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 02.12.1971 - IV R 142/70

    Anwendung des § 46 Abs. 3 EStG bei Vorliegen von steuerbegünstigten Einkünften im

    Das FG habe sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil IV 359/62 S vom 29. Mai 1963 (BFH 77, 167, BStBl III 1963, 379) gestützt.

    Übersteigt der Saldo den Betrag von 800 DM und sind die darin enthaltenen positiven Einkünfte nach § 34 Abs. 4 EStG tarifbegünstigt, so hat der BFH diese Tarifbegünstigung mit der Einschränkung gewährt, daß die tarifbegünstigten Einkünfte vor Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 4 EStG um den Härteausgleichsbetrag der §§ 46 Abs. 5 EStG, 70 EStDV gekürzt werden (BFH-Urteil IV 359/62 S, a. a. O.).

  • LAG Hamburg, 14.01.2015 - 5 Sa 42/14

    Privatrechtliche Überlassung eines Dienstwagens unter Verstoß gegen eine

    Sie entspricht einer allgemein üblichen Praxis des Arbeitslebens und stellt einen geldwerten Vorteil und damit einen zusätzlich zur Barvergütung gewährten Entgeltbestandteil in Form einer Sachleistung dar (BFH 29.05.1963 - IV 359/62 - BAG 24.032009 - 9 AZR 733/07 - Juris).
  • BFH, 06.08.1964 - IV 89/63 S

    Zulässigkeit des Antrags auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Ziff. 5 a

    Soweit diese Nebeneinkünfte nach § 46 Abs. 3 EStG unversteuert bleiben, ist für eine Vergünstigung kein Raum mehr (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 359/62 S vom 29. Mai 1963, BStBl 1963 III S. 379).
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